Prävention

Die öffentliche Diskussion über sexualisierte Gewalt im Leistungssport und in Sportvereinen wird in letzter Zeit immer lauter. Unser Dachverband – der VDST – hat hierzu einen Präventionsleitfaden entwickelt:

„Als Spitzenverband für den organisierten Tauchsport in Deutschland bieten wir Kindern und Jugendlichen sowie allen Menschen, die sich im Tauchsport engagieren, den Tauchsport erlernen und ausüben wollen, Räume und Möglichkeiten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten, Talente und Begabungen entfalten können.

Wir setzen uns für das Wohlergehen unserer Sportler, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie für unsere aktiven Funktionsträger ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Wir haben dazu Maßnahmen und Leitfäden entwickelt, die die tägliche Arbeit unserer Mitgliedsvereine unterstützen. Den Rahmen bildet die Schutzkonzeption zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie unser Ehrenkodex, dem sich jede durch uns lizenzierte Person sowie alle aktiven Funktionsträger und Mitarbeiter verpflichten.“

Dies wollen wir auch im DUC umsetzen und noch einen Schritt weitergehen und nicht nur auf die Prävention sexualisierter Gewalt setzen, sondern mittels einer „Beauftragten für Grenzüberschreitung“ jeglicher Form von Grenzüberschreitung entgegentreten.

Diese Aufgabe hat eine unserer Ausbilderinnen übernommen, Eike Nitzsche:

„Mein Name ist Eike Nitzsche, ich bin seit 1996 im DUC Köln e.V. und Tauchlehrerin seit 1998. Alle Ausbilder*innen und die meisten Mitglieder sind mir seit vielen Jahren bekannt.

Ich bin die „Beauftragte für Grenzüberschreitungen“ im DUC Köln e.V.

Wir im DUC sind uns einig darüber, dass wir nicht nur ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt haben wollen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betrifft. Im DUC sollen alle Personen das Recht haben, sich gegen eventuell erfolgte Grenzüberschreitungen zu wehren. Denn Übergriffe können auch bei Erwachsenen erfolgen. Und mag es nur eine Verunsicherung sein, ob ein bestimmtes Verhalten in Ordnung ist. Manchmal kann man eine Situation auch nicht so richtig deuten.

Im DUC sind alle Ausbilder*innen, die mit Kindern arbeiten, dazu verpflichtet, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis nachzuweisen. Bisher ist in unserer langjährigen Vereinstätigkeit noch kein Fall von Grenzüberschreitung angezeigt worden.

Wenn du diesbezüglich ein Anliegen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Ich habe Schweigepflicht. Gemeinsam können wir überlegen, wie wir mit einer entsprechenden Situation umgehen.

Meine Kontaktdaten:

Eike Nitzsche (TL-1/5297B)
Tel.: 0170-5880013
Praevention@DUC.koeln oder Praevention@DUC-koeln.de

oder jederzeit persönlich.“

Hier noch einige Links zum Nachlesen: